Studienberatung

Sind Sie daran interessiert Erziehungswissenschaft im Haupt- oder Nebenfach zu studieren, haben aber noch konkrete Fragen zum Thema Studium? Oder sind Sie bereits immatrikuliert und haben eine spezifische Frage zum Studium?

Die Studienberatung ist Ihre Anlaufstelle für Fragen, die das Bachelorstudium oder das Masterstudium Erziehungswissenschaft betreffen. Sie können sich mit Fragen zum Inhalt und zur Struktur/Organisation des Studiums an uns wenden.

Wir informieren und beraten Studierende bezüglich Fragen zu Reglementen, Fachwechseln oder Prüfungen. Für eine Studienberatung, welche Sie bei Ihrer Wahl des Studienfachs und den geltenden Voraussetzungen unterstützt, wenden Sie sich an die Beratungsstelle der Berner Hochschulen. Die Beratungen sind vertraulich und unentgeltlich und werden von Fachleuten der Psychologie und der Berufs-/Studien- und Laufbahnberatung durchgeführt.

Kontakt

Bitte schlagen Sie uns per E-Mail einen Termin vor, wir werden Ihnen diesen dann bestätigen. Zudem möchten wir Sie bitten, vor der Kontaktaufnahme die Antworten auf häufig gestelltet Fragen (FAQ) zu lesen.

FAQ

Wenn Sie Fragen zur Zulassung (z.B. Darf ich mit Abschluss XY das Masterstudium Erziehungswissenschaft aufnehmen?) oder Fragen zur Anrechnung von Vorleistungen haben (z.B. beim Wechsel eines Studiengangs oder bei Start des Monomasters für PH-Abgänger/innen), wenden Sie sich bitte an das Dekanatsbüro.

Der Studienbeginn des Bachelorstudiums liegt idealerweise im Herbstsemester, da die Forschungsmethoden und die Einführungsveranstaltungen im Herbstsemester beginnen.

Ein Start im Frühlingssemester ist möglich und bietet sich vor allem für Monomasterstudierende mit Lehrdiplom an, damit sie die extracurricularen Punkte im Frühjahrssemester nachholen können.

Die Einführungsveranstaltungen sind im Major mit den Tutorien verknüpft, im Minor müssen die Tutorien nicht besucht werden. Parallel zu den Einführungsveranstaltungen sollen in allen Studiengängen weitere Veranstaltungen besucht werden (siehe Musterstudienpläne unter Vor dem Studium).

Die einzigen Veranstaltungen, die aufeinander aufbauen und auch nacheinander besucht werden müssen, sind die Einführungsveranstaltungen mit den Tutorien (Einführung in die Erziehungswissenschaft I + II, Bachelor) sowie die Forschungsmethoden 1-6 (Bachelor). Achten Sie darauf, in welchem Semester die Veranstaltungen jeweils angeboten werden. Nicht alle Einführungsveranstaltungen und Forschungsmethodenseminare werden in jedem Semester angeboten. Alle anderen Veranstaltungen (Vorlesungen, Proseminare, Seminare, Methodenseminar, Praktika) können selber eingeteilt werden (siehe Musterstudienpläne unter Vor dem Studium).

Wann Sie welche Lehrveranstaltungen besuchen müssen, ist abhängig von ihrem Studiengang (siehe Musterstudienplan). Üblicherweise werden im Bachelor die Einführungsveranstaltungen (mit oder ohne Tutorium), Proseminare und Forschungsmethoden 1-6 besucht. Im Master werden Seminare, Methodenseminar und Forschungspraktikum besucht.

Es wird empfohlen, sich selber einen Semesterplan für das ganze Studium (Bachelor 6 Semester, Master 4 Semester, Monomaster mit Lehrdiplom 5-7 Semester) aufzustellen. Hilfreich für die Planung sind der Studienplan, die Musterstudienpläne und die Veranstaltungsübersicht unter Vor dem Studium. Unter KSL finden Sie die Themen der Veranstaltungen im folgenden Semester.

Ein Gesuch um Studienzeitverlängerung ist notwendig, wenn 10 Semester im Bachelor- und 8 Semester im Masterstudium überschritten werden. Das Gesuch ist vor Ablauf des letzten Semesters dieser Frist einzureichen.

Die Modellierung Ihres Studiengangs richtet sich nach dem Studienplan, für den Sie eingeschrieben sind. In Ihrer Planungssicht im KSL wird der Studienplan ersichtlich, wenn Sie mit der Maus über den Studiengang fahren.

Für den Studienwechsel ist das ZIB (Zulassung, Immatrikulation und Beratung) zuständig. Wenden Sie sich dafür bitte an die zuständige Stelle.

Für die Anrechnung von Studienleistungen ist das Phil.-hum. Dekanat zuständig. Wenden Sie sich dafür bitte an Frau Barbara Lewis (barbara.lewis@unibe.ch).

Für Anrechnungen von Praxiserfahrungen als Praktikum oder Spezialpädagogiken muss ein Antrag an die Abteilungsleitung der thematisch passenden Abteilung gestellt werden. Informationen dazu finden Sie auf der jeweiligen Abteilungsseite.

Das Monomasterstudium für Personen mit schweizerisch anerkanntem Lehrdiplom kann berufsbegleitend besucht werden. Die meisten Studierenden absolvieren das Studium in 2.5-3.5 Jahren mit einem Arbeitspensum von 40-60% an einer Schule.

Masterstudierende, die extracurricularen Punkte nachholen müssen, können dies mit Bachelorveranstaltungen (Vorlesungen und Proseminare) machen. Sie können frei aus dem Angebot des Bachelorstudiums Erziehungswissenschaft gewählt werden.

Eine Abklärung vor der Aufnahme des Masterstudiums legt die Anzahl der zusätzlich zu erbringenden Studienleistungen fest. Üblicherweise bewegen sich die Auflagen in einem Umfang von plus/minus 30 ECTS Punkten.

Informationen zu den Praktika und Spezialpädagogiken finden Sie in den Merkblättern unter Während dem Studium sowie auf den jeweiligen Abteilungsseiten.

Falls Sie keine Antworten finden, wenden Sie sich direkt an die Leitung der Abteilung, die thematisch zu Ihrem Praktikumsvorschlag passt.

Anmeldungen über KSL

Es sind insgesamt zwei Anmeldungen auf KSL zu machen. Sie müssen sich ein Mal für die Lehrveranstaltung und ein Mal für die Leistungskontrolle anmelden. Die An- und Abmeldefristen für die jeweiligen Lehrveranstaltungen und Leistungskontrollen sind verbindlich und können nicht angepasst werden. Schauen Sie bitte, dass Sie die Fristen im Blick haben.

Leistungskontrollen können einmal nachgeholt werden. Der erste und zweite Prüfungstermin ist gleichwertig. Dabei ist der jeweils nächstmögliche Termin der Nachholtermin (1. Termin ist der erste Versuch = 2. Termin ist der Nachholtermin oder 2. Termin ist der erste Versuch = 3. Termin ist der Nachholtermin).

Kompensationsmöglichkeit

Ungenügende Leistungen in Vorlesungsprüfungen, Proseminaren oder Seminaren können je nach Studiengang (siehe Reglement und Studienplan) kompensiert werden, wenn sie zweimal nicht bestanden wurden. Die zu kompensierende Note darf nach dem zweiten Versuch nicht unter einer 3.0 liegen. Falls eine Vorlesung, Proseminar, Seminar zweimal nicht bestanden wurde und nicht kompensiert werden soll, kann sie in die Zwischenablage verschoben werden und eine neue Vorlesung, Proseminar, Seminar besucht werden.

Pflichtprüfungen müssen bestanden werden (zwei Versuche) und können nicht kompensiert werden. Pflichtprüfungen: die Einführung in die Erziehungswissenschaft I + II inkl. Tutorium I + II, sowie alle Forschungsmethodenseminare 1 bis 6.

Themenwahl und Betreuung

Die Themen für Bachelor- und Masterarbeiten können selbst gewählt werden. Je nach Interesse besteht die Möglichkeit, die Arbeit in einem der laufenden Forschungsprojekte der Abteilungen zu schreiben. Anfragen zur Betreuung sind direkt an die entsprechende Abteilungsleitung oder Dozierende zu richten. Für die erste Besprechung mit der jeweiligen Betreuung ist es hilfreich, bereits eine erste Fragestellung zu haben. Im nächsten Schritt wird in Absprache mit der Betreuung ein Konzept für die Bachelor- bzw. Masterarbeit verfasst.

Die Masterarbeit muss beim Dekanat angemeldet werden. Weitere Informationen sind auf der Webseite der Fakultät zu finden.

Übergang von Bachlor auf Master

Studierende, die im Frühjahrssemester (FS) eingeschrieben sind, müssen sich für das nächste Semester zwischen dem 20. Mai und Ende August online wieder einschreiben (für das Frühjahrssemester erfolgt die Einschreibung jeweils zwischen dem 15. Dezember und Ende Januar, siehe Studium: Ablauf und Zeitpunkt - Universität Bern). Im Rahmen dieser Semestereinschreibung haben Sie bereits die Möglichkeit, den Wechsel vom Bachelor- ins Masterstudium zu beantragen. Dieser sogenannte „Stufenwechsel“ ist sinnvoll, wenn der Bachelorabschluss auf das Ende des akuellen Semesters geplant ist. 

Wichtig ist dabei, dass dieser Wechsel zunächst nur provisorisch ist: Die endgültige Bestätigung erfolgt erst, wenn der Bachelorabschluss offiziell verbucht wurde und das Abschlussdatum spätestens bis Ende Oktober (bzw. Ende März im FS) im KSL eingetragen ist. Erst dann wird die Umschreibung ins Masterstudium durch das ZIB definitiv bestätigt.

Wenn Studierende keinen Antrag auf Stufenwechsel stellen oder wenn ihr Abschluss nicht fristgerecht im KSL erfasst wird, bleiben sie automatisch weiterhin im Bachelorstudiengang eingeschrieben. In der Regel ist es jedoch möglich, bereits während ein Semester einzelne Masterveranstaltungen vorzuziehen und zu besuchen. Voraussetzung dafür ist, dass im Bachelorstudium bereits mindestens 150 ECTS-Punkte, davon 120 ECTS im Major, erworben wurden.

Abgabe Bachelor- bzw. Masterarbeit

Für eine Teilnahme an der Diplomfeier sind die Abschlussarbeiten bis am 31. Dezember (HS) bzw. 30. Juni (FS) abzugeben. Die entsprechende Notenmeldung an das Dekanat muss bis am 31. Januar (HS) bzw. 31. Juli (FS) erfolgen.

Damit der Abschluss im gewünschten Semester erfolgen kann, ohne dass Semestergebühren für das folgende Semester zu bezahlen sind, muss der Abschluss des Studiengangs für das Herbstsemester bis am 15. Oktober bzw. für das Frühjahrssemester bis am 15. März vorliegen (siehe: Exmatrikulation).

Weitere Informationen finden Sie auf der jeweiligen Abteilungsseite. Ergänzend sind die Informationen der Fakultät zu berücksichtigen (Bachelorabschluss; Masterabschluss).

Studierende mit einer Behinderung oder chronischen Krankheiten können einen Nachteilsausgleich beantragen, wenn Studienleistungen oder Leistungskontrollen nicht in der eigentlich vorgeschriebenen Form erbracht werden können.

Beantragung eines Nachteilsausgleichs:

Einen Nachteilsausgleich beantragen Sie mit dem Dokument «Antrag Nachteilsausgleich» sowie einem Arztzeugnis (bitte beachten Sie dabei die Anforderungen an ein Arztzeugnis). Ohne Arztzeugnis können Gesuche nicht bearbeitet werden. Reichen Sie den Antrag sowie das Arztzeugnis frühzeitig (möglichst zu Semesterbeginn) bei der geschäftsführenden Direktorin bzw. beim geschäftsführenden Direktor ein. Für jedes weitere Semester muss ein neuer Antrag gestellt werden, wobei verfügt werden kann, dass Studierende ein neues Arztzeugnis beibringen müssen.

Bestätigung des Nachteilsausgleichs:

Nach der Prüfung des Antrags erhalten Sie ein Bestätigungsschreiben, das Ihnen den Nachteilsausgleich, die gewährten Massnahmen und die Lehrveranstaltungen bestätigt. Diese Bestätigung wird den Dozierenden der Lehrveranstaltungen frühzeitig (möglichst zu Semesterbeginn oder allerspätestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin) vorgelegt, damit der entsprechende Nachteilsausgleich gewährt wird. Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes werden Arztzeugnisse nicht an Dozierende weitergereicht. Mögliche Vorkommnisse während der Prüfung/Lehrveranstaltung (z.B. Blutungen, Angstanfälle, etc.) sollten den Dozierenden kommuniziert werden, damit die Dozierenden sowie die Aufsichtspersonen informiert sind und adäquat reagieren können.

Wo finden Sie professionelle Unterstützung?

Die Beratungsstelle Berner Hochschulen unterstützt Sie bei persönlichen, studienbezogenen oder beruflichen Herausforderungen. Das Angebot ist kostenlos, vertraulich und steht allen Studierenden sowie Mitarbeitenden offen.

Typische Themen können sein:

  • Stress und Überforderung
  • Prüfungsangst
  • Motivation oder Entscheidungsfragen
  • persönliche Belastungen

Sie können sich jederzeit dort melden – auch wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Anliegen „gross genug“ ist.

Nebst der psychologischen Beratung bietet die Beratungstelle Berner Hochschulen auch zahlreiche weitere Beratungsdienstleistungen an. Beachten Sie untenstehend den Link mit dem Überblick zu unseren verschiedenen Beratungsangeboten.

https://www.bst.bkd.be.ch/de/start/dienstleistungen/beratungen.html

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Kontakt Studienberatung

Kobika Baier

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Telefon           +41 31 684 31 84

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