Themenwahl und Betreuung
Die Themen für Bachelor- und Masterarbeiten können selbst gewählt werden. Je nach Interesse besteht die Möglichkeit, die Arbeit in einem der laufenden Forschungsprojekte der Abteilungen zu schreiben. Anfragen zur Betreuung sind direkt an die entsprechende Abteilungsleitung oder Dozierende zu richten. Für die erste Besprechung mit der jeweiligen Betreuung ist es hilfreich, bereits eine erste Fragestellung zu haben. Im nächsten Schritt wird in Absprache mit der Betreuung ein Konzept für die Bachelor- bzw. Masterarbeit verfasst.
Die Masterarbeit muss beim Dekanat angemeldet werden. Weitere Informationen sind auf der Webseite der Fakultät zu finden.
Übergang von Bachlor auf Master
Studierende, die im Frühjahrssemester (FS) eingeschrieben sind, müssen sich für das nächste Semester zwischen dem 20. Mai und Ende August online wieder einschreiben (für das Frühjahrssemester erfolgt die Einschreibung jeweils zwischen dem 15. Dezember und Ende Januar, siehe Studium: Ablauf und Zeitpunkt - Universität Bern). Im Rahmen dieser Semestereinschreibung haben Sie bereits die Möglichkeit, den Wechsel vom Bachelor- ins Masterstudium zu beantragen. Dieser sogenannte „Stufenwechsel“ ist sinnvoll, wenn der Bachelorabschluss auf das Ende des akuellen Semesters geplant ist.
Wichtig ist dabei, dass dieser Wechsel zunächst nur provisorisch ist: Die endgültige Bestätigung erfolgt erst, wenn der Bachelorabschluss offiziell verbucht wurde und das Abschlussdatum spätestens bis Ende Oktober (bzw. Ende März im FS) im KSL eingetragen ist. Erst dann wird die Umschreibung ins Masterstudium durch das ZIB definitiv bestätigt.
Wenn Studierende keinen Antrag auf Stufenwechsel stellen oder wenn ihr Abschluss nicht fristgerecht im KSL erfasst wird, bleiben sie automatisch weiterhin im Bachelorstudiengang eingeschrieben. In der Regel ist es jedoch möglich, bereits während ein Semester einzelne Masterveranstaltungen vorzuziehen und zu besuchen. Voraussetzung dafür ist, dass im Bachelorstudium bereits mindestens 150 ECTS-Punkte, davon 120 ECTS im Major, erworben wurden.
Abgabe Bachelor- bzw. Masterarbeit
Für eine Teilnahme an der Diplomfeier sind die Abschlussarbeiten bis am 31. Dezember (HS) bzw. 30. Juni (FS) abzugeben. Die entsprechende Notenmeldung an das Dekanat muss bis am 31. Januar (HS) bzw. 31. Juli (FS) erfolgen.
Damit der Abschluss im gewünschten Semester erfolgen kann, ohne dass Semestergebühren für das folgende Semester zu bezahlen sind, muss der Abschluss des Studiengangs für das Herbstsemester bis am 15. Oktober bzw. für das Frühjahrssemester bis am 15. März vorliegen (siehe: Exmatrikulation).
Weitere Informationen finden Sie auf der jeweiligen Abteilungsseite. Ergänzend sind die Informationen der Fakultät zu berücksichtigen (Bachelorabschluss; Masterabschluss).