Chancengleichheit

Studierende mit Beeinträchtigungen und chronischen Erkrankungen sind am Institut für Erziehungswissenschaft herzlich willkommen!

Das Institut für Erziehungswissenschaft setzt sich für Chancengleichheit, Inklusion und einen möglichst barrierearmen Studienalltag ein. Unser Ziel ist es, allen Studierenden eine gleichberechtigte Teilhabe am Studium zu ermöglichen und sie bei Bedarf individuell zu unterstützen.

Studierende mit Behinderungen, chronischen Erkrankungen oder anderen studienrelevanten Beeinträchtigungen können sich über Möglichkeiten des Nachteilsausgleichs sowie weitere Unterstützungsangebote informieren und beraten lassen. Ein Nachteilsausgleich (NTA) dient dazu, behinderungsbedingte Nachteile bei Studien- und Prüfungsleistungen auszugleichen. Die Lernziele und Leistungsanforderungen des Studiums bleiben dabei unverändert.

Die nachfolgenden Informationen geben einen Überblick über die wichtigsten Themen rund um Chancengleichheit und Nachteilsausgleich am Institut für Erziehungswissenschaft.

Die Curricula der Studiengänge an der Universität Bern können den Eindruck erwecken, dass alle im Semester aufgeführten Veranstaltungen zwingend auch in diesem absolviert werden müssen. Dies ist aber nicht in jedem Fall erforderlich und auch nicht immer empfehlenswert.

Bitte berücksichtigen Sie folgende Hinweise:

  1. Lassen Sie sich weder von sich selbst noch von Mitstudierenden unter Druck setzen. Planen Sie Ihr Studium so, dass der Arbeitsaufwand für Sie realistisch bewältigbar bleibt.
  2. Wenn Sie merken, dass die Belastung zu hoch wird, reduzieren Sie Ihr Pensum. Eine Reduktion ist vollkommen legitim und kann zu einem erfolgreichen Studienverlauf beitragen.
  3. Sind Sie sich nicht sicher, wie Sie Ihr Pensum am besten reduzieren, melden Sie sich bei der Studienberatung.
  4. Wenn Sie merken, dass Sie eine Prüfung lieber erst zu einem späteren Zeitpunkt schreiben möchten, melden Sie sich einfach nicht zu dieser an und verschieben die Lehrveranstaltung später im KSL ins neue Semester.
  5. Schreiben Sie die Prüfung nur, wenn Sie sich in der Lage fühlen und vermeiden Sie es möglichst, diese „auf Biegen und Brechen“ absolvieren zu wollen.  
  6. Falls sich Ihr Gesundheitszustand kurzfristig ändert, können Sie sich noch bis einen Tag vor der Prüfung im KSL abmelden. Am Prüfungstag selber haben Sie die Möglichkeit, sich mit einem ärztlichen Attest von einer Prüfung abzumelden.
     

Studienzeitverlängerung

Sie müssen erst eine Studienzeitverlängerung einreichen, wenn Sie länger als 10 Semester im Bachelor oder länger als 8 Semester im Master studieren.

Für das 11. und 12. Semester (Bachelor) bzw. das 9. und 10. Semester (Master) genügt es, eine kurze E-Mail mit den entsprechenden Nachweisen (z. B. ein ärztliches Attest oder eine Bestätigung der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers) an die Dekanatsleitung zu senden. Sollte Ihr Studium über diesen Zeitraum hinaus andauern, unterstützen wir Sie gerne dabei, eine individuelle Studienplanung zu erstellen und ein Härtefallgesuch vorzubereiten.

  • Ein Nachteilsausgleich (NTA) passt die Bedingungen für Studierende an, sodass Sie möglichst die gleichen Chancen wie alle anderen Studierenden haben und Ihnen kein Nachteil aufgrund ihrer Beeinträchtigung entsteht.
  • Wichtig ist: Die fachlichen Lernziele bleiben unverändert. Angepasst werden lediglich die Bedingungen, unter denen diese erreicht werden können (z. B. durch verlängerte Prüfungszeit oder das Schreiben von Prüfungen in einem separaten Raum).
  • Bei bestimmten Beeinträchtigungen wie z.B. ADHS, Autismus-Spektrum-Störungen (ASS), Dyslexie o.ä. können Sie einen Nachteilsausgleich in Form einer zeitlichen Verlängerung der Prüfungsdauer beantragen sowie der Möglichkeit, die Prüfungen in einem separaten Raum zusammen mit anderen Studierenden zu schreiben, welche einen Nachteilsausgleich erhalten.
  • Auch Studierende mit körperlichen Beeinträchtigungen unterstützen wir darin, ihr Studium möglichst barrierefrei zu gestalten.
  • Bei weiteren Formen von Beeinträchtigungen oder chronischen Erkrankungen werden allfällige Ansprüche auf Unterstützung individuell von uns geprüft und geeignete Massnahmen gefunden.

Das Gesuch um Nachteilsausgleich kann über das folgende Formular beantragt werden.

Für den Nachteilsausgleich wird ein Arztzeugnis oder medizinisch-therapeutisches Attest verlangt. Beachten Sie, dass Arztzeugnisse für die Universität Bern nicht bindend sind. Sie unterstützen uns aber bei der Entscheidung, ob und wie wir Ihr Gesuch bewilligen dürfen. Daher kann es auch sein, dass wir Ihr Gesuch in Teilen oder gänzlich ablehnen müssen.

Nachfolgend finden Sie eine Checkliste mit Voraussetzungen für das Attest, teilen Sie diese gegebenenfalls der behandelnden Person mit. Wichtig ist auch, dass der beantragte Nachteilsausgleich der Beeinträchtigung entgegenwirkt.

Fristen

Bitte senden Sie Ihr Gesuch um Nachteilsausgleich bis am 15. Oktober (Prüfungen HS) bzw. 15. März (Prüfungen FS) an die Studienberatung Erziehungswissenschaft. Wird die Frist nicht eingehalten, kann erst die nächste Prüfungssession berücksichtigt werden. 

Damit Sie Ihren Nachteilsausgleich bei Prüfungen nutzen können, müssen Sie diesen zunächst einmalig beantragen und bewilligen lassen. Reichen Sie dazu Ihr Dossier zur Prüfung eines Nachteilsausgleichs ein.

Nach erfolgter Bewilligung melden Sie sich in jedem Semester über das folgende Formular für diejenigen Prüfungen an, die Sie mit Nachteilsausgleich absolvieren möchten:

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